Grund- und Mittelschule Buchbrunn
Schulstraße 10
97320 Buchbrunn
Telefon: 09321/6639
TeleFax: 09321/6143
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag & Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:30
Donnerstag: Sekretariat geschlossen
Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle Termine n.V.
Außenstellen:
Schulhaus Mainstockheim: 09321/6501
Schulhaus Kaltensondheim: 09321/5087
OGTS:
OGTS Grundschule: 09321/2670467
OGRS Mittelschule: 09321/9292817
Schulhaus Kaltensondheim mit den Klassen 1a & 1b
Status | Klasse | Art des Unterrichts | Schüler |
1a | Distanzunterricht | ganze Klasse | |
1b | ganze Klasse | ||
2a | ganze Klasse | ||
2b | ganze Klasse | ||
3a | ganze Klasse | ||
3b | ganze Klasse | ||
4a | Wechselunterricht* | Gruppe A oder B | |
4b | Wechselunterricht* | Gruppe A oder B | |
1-4 | Notbetreuung* | mit Anmeldung über Sekretariat | |
5a | Distanzunterricht | ganze Klasse | |
6a | Distanzunterricht | ganze Klasse | |
7a | Distanzunterricht | ganze Klasse | |
8a | Distanzunterricht |
ganze Klasse |
|
9a | Wechselunterricht* | Gruppe A oder B | |
5 & 6 | Notbetreuung* | mit Anmeldung über Sekretariat |
Präsenztage der GMB für die Gruppe A:
13.04.2021, 15.04.2021, 19.04.2021, 21.04.2021, 23.04.2021
Präsenztage der GMB für die Gruppe B:
12.04.2021, 14.04.2021, 16.04.2021, 20.04.2021, 22.04.2021
* Bitte dringend beachten:
Ab Montag, 12. April dürfen unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen, die
oder
Inzidenzwert | 0 - 50 | 50 - 100 | > 100 | |
Testpflicht für Schulbesuch |
Selbsttest in der Schule oder PCR- POC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden |
Selbsttest in der Schule oder PCR- POC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden |
||
Grundschule |
Präsenzunterricht alle Klassen |
Wechselunterricht 1,5 m Mindestabstand |
Distanzunterricht |
Wechselunterricht 4a & 4b 1,5 m Mindestabstand |
Mittelschule |
Wechselunterricht 1,5 m Mindestabstand |
Distanzunterricht |
Wechselunterricht 9a 1,5 m Mindestabstand |
Inzidenzwert | 0 - 50 | 50 - 100 | > 100 | > 100 |
Grundschule |
OGTS Besuch wie Buchung Abmeldung erforderlich! |
OGTS Besuch wie Buchung & Gruppe Anmeldung erforderlich! |
Keine OGTS |
Ausnahme: 4a & 4b
OGTS Besuch wie Buchung & Gruppe Anmeldung erforderlich! |
Mittelschule |
OGTS Besuch wie Buchung Abmeldung erforderlich! |
OGTS Besuch wie Buchung & Gruppe Anmeldung erforderlich! |
Keine OGTS |
Ausnahme: 9a
OGTS Besuch wie Buchung & Gruppe Anmeldung erforderlich! |
Aktuelle KM Schreiben:
https://www.km.bayern.de/download/24700_RHP-Lesefassung-Schule_final.pdf
https://www.km.bayern.de/download/24701_210312-Kurz%C3%BCbersicht-RHP_final.pdf
https://www.km.bayern.de/download/24702_210312-Umgang-mit-Erk%C3%A4ltungssymptomen_final.pdf
Hygiene & Sicherheit an der GMB:
Die Schulgebäude/ Schulgelände unserer GMB dürfen von schulfremden Personen nur nach telefonischer Voranmeldung betreten werden. Elterngespräche, Sprechstunden, etc. auf Grund der pandemischen Situation nur nach persönlicher telefonischer Anmeldung und Terminvergabe.
Für alle bayerischen Schulen wurde eine permanente Maskenpflicht während des gesamten Unterrichtsbetriebes (auch während
OGTS) für alle Personen auf dem Schulgelände angeordnet. Diese Maskenpflicht gilt auch an den Bushaltestellen und vor allem im Schulbus.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie:
Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals-oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
-Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
-Die Schülerin bzw. der Schüler hat
o Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
o gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.
NEU: In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Sekretariat:
Unser Sekretariat ist täglich außer donnerstags zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Nutzen Sie bitte neben Email auch den AB- wir rufen Sie gerne zurück.
I-7 Chronik LK KT:
12.3.:9,9
13.3.:8,9
14.3..:12,09
15.3.: 16,5
16.3.: 20,84
17.3.: 34,1
18.3.: 41,7
20.3.: 42,8
21.3.: 48,3
22.3.: 53,8
25.3.: 77,9
28.3.: 100,7
01.4.: 141,5
02.4.: 156,9
03.4.: 163,5
06.4.: 164,6
08.4.: 114,1
09.4.: 143,7
11.4.: 125,1
12.4.: 142,6
13.4.: 145,9
Aktuell & wichtig:
OGTS: Die OGTS Abbuchungen (Essensgelder) finden derzeit nicht statt.
MfG BGM Fuchs
Verpflichtende Tests der Schüler & des Personals der GMB ab 12.04.2021:
Die bayerische Staatsregierung hat für alle Schülerinnen und Schüler sowie für das gesamte, an den bayerischen Schulen eingesetzte Personal, eine verbindliche Testpflicht für eine Teilnahme am Präsenzunterricht angeordnet.
Aus diesem Grund gilt ab Montag, den 12.04.2021, für die Teilnahme am Unterricht/Notbetreuung in unseren Schulgebäuden und auf dem Gelände eine allemeine Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte sowie sämtliches Personal der GMB.
Personen, die Schule und Schulgelände betreten müssen entweder:
einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (aktuell nicht älter als 24 Stunden; PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; Diese Tests können in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden.; ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht für einen Schulbesuch nicht aus.)
oder sie testen sich durch einen von der Schule bereitgestellten Selbsttest in der Schule. Bei einer 7-Tages- Inzidenz von unter 100 muss hier dann pro Woche zweimal ein PCR-, Schnell- oder Selbsttest (Fa. Roche) in der Schule gemacht werden. Die Tests finden - je nach anwesender Gruppe - Montag und Mittwoch, respektive Dienstag und Donnerstag statt. Bei einem Inzidenzwert von über 100 wird häufiger getestet werden.
Schülerinnen und Schüler, die nicht getestet sind, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen in den Distanzunterricht.
Buchbrunn, 13.04.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die neue Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht stellt die gesamte Schulfamilie in dieser Pandemie einmal mehr vor eine weitere große "Herausforderung". Ziel sollte es aber unbedingt in jedem Falle weiterhin sein, dass so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich dem Präsenzunterricht in der Schule mit so viel Alltag wie möglich beiwohnen können.
Bedenken Sie bitte: keiner unserer Schüler*innen im Klassenzimmer zu einem Selbsttestest von den Lehrkräften gezwungen. Als Eltern und Erziehungberechtigte können Sie die geforderten Tests auch gerne in einer Teststrecke, Praxis oder Apotheke durchführen lassen und uns die Testbestätigung einfach vorlegen.
Sollte jedoch von Ihnen kein aktueller (nicht älter als 24 h) negativer Test vorliegen und sich Ihr Kind in der Schule nicht testen lassen wollen, kann es dem Unterricht auf Anweisung der Staatsregierung und des Kultusministeriums leider nicht beiwohnen und muss das Schulhaus verlassen.
Auf direkte Weisung durch das Staatsministerium leiten an der GMB unsere erfahrenen Lehrkräfte die Selbsttestungen der Schüler an. Darüber hinaus geben sie ihnen selbstverständlich wenn nötig Hilfestellung, greifen notfalls ein und betreuen sie während und nach des kurzen Tests.
Seien Sie versichert, alle Lehrkräfte unserer Schule sind in der Anwendung der Tests selbst bestens geschult, mit der Handhabung vertraut und allesamt selbst "Mama" oder "Papa"!
Nun nach zwei Tagen "Testungen" an der GMB haben sich in der Notbetreuung und in den Klassen im Wechselunterricht mehr als 70 Schüler*innen aller Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der 7 und 8 Jahrgangsstufe) an der GMB sehr erfolgreich selbst getestet. Bis dato haben sich keinerlei Schwierigkeiten oder gar Probleme bei der Anwendung der Selbsttests ergeben und es bedurfte auch keinerlei Hilfestellung oder gar Eingreifen durch die Lehrkräfte!
In diesem Sinne wünsche ich uns allen für die nächsten Tage weiterhin gutes Gelingen und vor allem Gesundheit!
Ihr Fabian Forster
Hier geht´s zur Videoanleitung zum Test - bitte schauen sie dies schon einmal mit ihrem Kind an:
Corona-Tests:
Teststrecke Albertshofen:
Das Landratsamt Kitzingen bietet allen Schülerinnen und Schülern, die in den Unterricht zurückkehren, im Rahmen des bayer. Testangebotes kostenfreie Tests in der Teststrecke Albertshofen an. Für einen freiwilligen und kostenlosen Test können Sie Ihr Kind anmelden unter: www.corona-test-kitzingen.de
Weitere Infos finden Sie hier:
https://www.km.bayern.de/download/24749_210316-STMUK_Formular_Einwilligung_Selbsttests_RZ.pdf
Möglichkeit der befristeten Beurlaubung:
Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler/ Erziehungsberechtigte Angst vor Ansteckung haben und für sich ein individuell erhöhtes Risiko sehen, obwohl sie nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer Risikogruppe gehören, kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden.
Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall ggf. am Distanzunterricht der jeweiligen Gruppe teilnehmen; ein Anspruch auf
Distanzunterricht besteht allerdings nicht. Diese Möglichkeit zur Beurlaubung besteht zunächst befristet bis zum nächsten Öffnungsschritt. An Tagen, an denen angekündigte schriftliche
Leistungsnachweise stattfinden, dürfen die beurlaubten Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
BITTE beachten Sie auch die Informationen der Tagespresse und der Medien, der Regierung von Unterfranken, Regierung Unterfranken Twitter, des Gesundheitsministeriums Bayern und des Kultusministeriums!
Weitere hilfreiche Seiten:
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